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Ironie als phänomenologische Reduktion

Abfahrt zum Flughafen: das Taxi wartet unten vorm Haus, die Freundin packt halbherzig ihren Koffer und topft zwischendurch noch schnell einige Geranien um. Beginnt der Urlaub zu zweit auf diese schräge Art, braucht es Ironie zur Besänftigung der Situation. Die ironische Reaktion rettet die Situation durch eine Urteilsenthaltung als Belustigung.

Wenn die Dinge so gar nicht zusammen passen, hilft also die Ironie. Sie ist in der Form der Belustigung eine Urteilszurückhaltung, durch die das Urteil der natürlichen Einstellung nicht vollzogen wird. Das natürliche Urteil wäre so etwas wie „inkompetent und sozial unverträglich“. Weil das aber die Situation eskalieren lassen würde, braucht man eine mildere Deutung. Sie ist vom Urteilscharakter her nicht mehr begrifflich, sondern ein ironisches Gefühl.

Der Vorteil der Ironie ist es dabei, dass die Inkongruenz der Handlungen der Freundin durchaus gesehen und auch so erfasst werden, ohne dabei auch den zweiten Teil des Urteils der persönlichen Unfähigkeit zu vollziehen. Stattdessen bleibt das ironische Gefühl seinem Wesen nach unentschieden.

So entsteht eine Schwebe, die eine komfortable Nähe zu möglichen Urteilsvollzügen herstellt. Das ist praktisch, weil man so nicht so tun muss, als sei da nichts, und zugleich muss man auch nicht die ganze Schwere der Situation feststellen. Die Ironie schiebt das Problem auf, indem es ein Gefühl ist, das zwar unterhaltsam ist, aber zugleich etwas Unpassendes anzeigt. Was also der Sache nach nicht zusammengeht, wird im Gefühl zusammen gebracht, das als Klammer der beiden dient und das Unpassende thematisiert, ohne endgültig Stellung zu beziehen.

Phänomenologisch bedeutet Urteilsenthaltung also ganz allgemein einen Abbau der Urteilstätigkeit bzw. ein Nichtvollziehen von (Teil)urteilen. Da die Möglichkeiten eines Teilabbaus der Urteilsfindung unzählbar sind, gibt es entsprechend auch unzählbar viele Urteilsenthaltungen und Urteilszurückhaltungen.

Da es kein ironisches Gefühl der Ironie ohne Leibhaftigkeit gibt, muss die Epoché (Urteilsenthaltung) auch ein leibliche Handlung sein. So wie beim Lachen, Weinen oder Kitzeln geht es hier um eine Propriozeption der Muskeln, die im Miteinander und Gegeneinander erst das Gefühl der Ironie hervorbringen. Die Muskelanstrengungen bringen dabei einen innerleiblichen Widerstand hervor, indem die sachliche Anwesenheit des Körpers zu affektiven Zuständen gewandelt wird.

Eine Besonderheit der Ironie ist es also, dass sie nicht nur Urteile inhibiert und in Klammern setzt, sondern auch welche hinzufügt. Das Gefühl der Ironie hat Urteilscharakter. Die Unentschiedenheit der ironischen Haltung ist ebenfalls eine Stellung zur Situation und die leibliche Umsetzung der Ironie ist zudem eine Reaktion auf das Gegebene. Die Urteilsenthaltung besteht also auch in einem Urteilsaufbau, der den Urteilsabbau erst möglich macht.

Sebastian Knöpker